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Steam: Verbraucherzentrale verklagt Betreiber Valve
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#1 am 02.02.2013 um 08:18 Uhr Diesen Beitrag zitieren
-=©P=-Мα†žє
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Steam: Verbraucherzentrale verklagt Betreiber Valve

Nach einer ersten Abmahnung im September 2012 geht die Verbraucherzentrale in die Vollen: Der Bundesverband reicht Klage gegen Valve ein, Betreiber der Internet-Vertriebsplattform Steam.

 

Update (31. Januar 2013)

Im September 2012 schlug sich die Verbraucherzentrale auf die Seite der Zocker und mahnte Steam-Betreiber Valve wegen des Zwangs zur Zustimmung zu den neuen AGB ab. Steam-Nutzern, die nicht in die geänderten Geschäftsbedingungen einwilligten, blieb die Nutzung des Dienstes und damit sämtlicher erworbener Spiele verwehrt. Und tatsächlich reagierte Steam auf die Kritik des Bundesverbandes, ändert laut dessen Angaben ab dem 31. Januar 2013 seine Vorgehensweise.

 

Die Verbraucherzentrale kritisierte auch die dauerhafte Bindung von Spielen an ein nicht übertragbares Spielerkonto. Dadurch würde das vom Europäischen Gerichtshof bescheinigte Recht des Weiterverkaufs von gebrauchter Software verletzt. Doch in diesem Punkt bleibt Valve stur, hält weiter an dem Prinzip fest. Anlass genug für die Verbraucherzentrale, vor Gericht zu ziehen. Laut offizieller Meldung reichte der Bundesverband in diesem Punkt Klage gegen Valve ein.

 

Da Zocker den vollen Preis für die erworbenen Spiele zahlen, steht ihnen nach Meinung der Verbraucherzentrale auch das Recht des Weiterverkaufs zu. Den unterbindet Steam jedoch indirekt, da zur Nutzung der Spiele der nicht übertragbare Spieler-Account nötig ist. Zwar entschied der Bundesgerichtshof 2010, dass ein nicht übertragbares Konto zur Nutzung von Spielen rechtens sei, auf Basis des 2012 vom Europäischen Gerichtshof verabschiedeten Rechtsspruches zum Weiterverkauf von gebrauchter Software gilt es laut Verbraucherzentrale jedoch, die Rechtslage erneut zu überprüfen.

 

Ursprüngliche Meldung (17. September 2012)

 

Fragwürdige Geschäftspraktiken: Spielehersteller Valve ändert die allgemeinen Geschäftsbedingungen für seinen Online-Service Steam und verbietet die weitere Nutzung des Dienstes, sollten sich Spieler weigern, dem neuen Regelwerk zuzustimmen. Das bedeutet: Sind Spieler mit den neuen Auflagen nicht einverstanden, verlieren sie den Zugriff auf bereits bei Steam gekaufte und registrierte Spiele. Dass ein solches Vorgehen nicht rechtens ist, ließen sich Zocker nun von der Verbraucherzentrale bestätigen, die den Betreiber Valve abmahnte.

 

In diesem Zuge bemängelt der Bundesverband auch die Bindung der erworbenen Spiele an ein nicht übertragbares Internet-Konto. Wie Carola Elbrecht von der Verbraucherzentrale in einem Bericht des Verbandes hervorhebt, sei die daraus resultierende Verhinderung eines Weiterverkaufs ein Wettbewerbsverstoß. Ob die Abmahnung einen Erfolg erwirkt, stellt sich frühestens am 26. September 2012 heraus. Bis dahin hat Valve Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Thema der Vertragsänderung ist vor allem die Anerkennung des luxemburgischen Rechts, da Valve in dem Großherzogtum eine neue Niederlassung eröffnet hat. Außerdem verhindern die neuen Geschäftsbedingungen das Einreichen von Sammelklagen.

 

   

quellewwwdotcomputerbilddotde




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#2 am 02.02.2013 um 10:18 Uhr Diesen Beitrag zitieren
peaceberry
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Ich habe gar nichts von neuen AGB's mitbekommen, bestätigen musste ich also auch nichts. Aber es ist trotzdem ne gute Sache das sich die Verbraucherzentrale dafür einsetzt das Nutzer ihre Spiele weiterverkaufen können. Auf meinem Account sind über 200 Spiele und 150 davon brauche ich nicht mehr  happy.gif 







 

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